AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oxentis GmbH

§ 1 Vertragsabschluss/Geltungsbereich
Soweit nicht nachfolgend ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Oxentis GmbH (nachfolgend auch Oxentis) und unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sind. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen der Geltung dieser AGB ausdrücklich schriftlich zu.Die aktuelle Fassung unserer AGB steht für unsere Kunden in unserer Website »www.trinkflaschenexpress.de« zum Ausdruck zur Verfügung.Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird Oxentis gemäß § 312 e Abs. 2 Satz 2 BGB von den gesetzlichen Verpflichtungen des § 312 e Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB freigestellt. Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden von Oxentis gespeichert; eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Auf Verlangen werden diese Daten nebst diesen AGB dem Kunden per E-Mail zugesandt.

§ 2 Vertragsabschluss
Angebote von Oxentis sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten, soweit sie keine wesentliche Abweichung von der vertraglichen oder der üblichen Beschaffenheit darstellen. Ein Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Oxentis. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit einer Leistung unverzüglich informiert; eine etwa bereits erhaltene Gegenleistung wird Oxentis ggf. unverzüglich erstatten. Entsprechendes gilt für den Fall erheblicher, unvorhersehbarer und nicht von Oxentis zu vertretender Betriebsstörungen und/oder Betriebsunterbrechungen.

§ 3 Produktbeschreibung
Die Angaben des Online-Shops von Oxentis zu unseren Produkten (Beschaffenheit, Maße, Farbe, Preis u.a.) erfolgen so genau wie möglich, sind aber unverbindlich. Abbildungen und Fotos dienen nur zur Illustration. Maßgebend ist allein der Inhalt unserer Produktbeschreibungen. Geringfügige und zumutbare Produktänderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.

§ 4 Lieferung
Liefertermine sind einzuhalten. Oxentis ist jedoch zur Aufschiebung und/oder Aufhebung betroffener Lieferverpflichtungen berechtigt bei Streik, Aussperrung, sonstigen Betriebsstörungen jeder Art oder nachträglich auftretenden Schwierigkeiten in der Vor- und Betriebsstoffbeschaffung, beim Versand oder Transport der Ware, es sei denn, Oxentis, seine Organe oder diejenigen Erfüllungsgehilfen, denen besondere Leitungsaufgaben übertragen sind, hätten die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Entsprechendes gilt beim Ausbleiben richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung und bei Eintritt sonstiger, behindernder Umstände, die Oxentis nicht zu vertreten hat.Auch bei Vereinbarung einer festen Lieferzeit oder eines festen Liefertermins ist es für den Verzugseintritt erforderlich, dass Oxentis eine angemessene Nachfrist schriftlich gesetzt wird. Nach deren fruchtlosem Ablauf kann der Kunde für die Leistung oder Teilleistung zurücktreten, die bei Ablauf der Nachfrist nicht versandbereit gemeldet ist.Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht im Falle der vereinbarten Abholung durch den Kunden mit der Mitteilung der Bereitstellung an den Kunden auf diesen über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.Für die Abrechnung sind die in den Versand-Begleitpapieren angegebenen Maße, Gewichte und Mengen maßgeblich. Beanstandungen von Liefermaß, Liefergewicht und Liefermenge sind spätestens sofort bei Anlieferung nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich geltend zu machen.

§ 5 Zahlungsbedingungen/Aufrechnung/Kreditunwürdigkeit
Vereinbarte Preise verstehen sich grundsätzlich netto zzgl. der jeweiligen, gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich der Kosten für Lieferung/Versand und Verpackung.Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche einschließlich Ansprüchen aus Mängeln zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, solche Gegenansprüche sind anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder gerichtlich entscheidungsreif.Zahlt der Kunde nicht vereinbarungsgemäß, ist Oxentis gem. § 353 HGB berechtigt, Zinsen vom Tage der Fälligkeit an zu verlangen. Bei Eintritt von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind (z. B. Nichteinlösung eines Schecks) kann Oxentis sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele fällig stellen und unverzügliche Zahlung verlangen. Lieferungen können von einer Zug-um-Zug-Zahlung abhängig gemacht werden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller gegenseitigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Dies gilt auch, wenn die einzelne Forderung in laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo anerkannt ist.

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im Voraus an Oxentis ab. Oxentis nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der uns gehörenden Waren verpflichtet.Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Verbindet, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware mit anderen Waren oder bildet er sie mit anderen Waren um, so steht uns an der daraus hervorgegangenen, neuen Ware Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Warenwerten zu. Die neue Ware gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Anderweitige Verfügungen, wie Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware, sind nicht gestattet. Sämtliche, dem Kunden hinsichtlich der Vorbehaltsware aus Weiterveräußerung oder sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit im Voraus in voller Höhe an Oxentis ab. Im Falle von Miteigentum erfasst die Abtretung nur den unserem Miteigentum entsprechenden Forderungsanteil. Oxentis nimmt die Abtretung hiermit an. Eine Weiterveräußerung ist nur unter Sicherstellung dieser Abtretung zulässig.Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr widerruflich ermächtigt. Auf Verlangen von Oxentis hat der Kunde seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Oxentis ist berechtigt, diese Anzeige der Abtretung jederzeit vorzunehmen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät.Die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen, erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten sowie dann, wenn gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt ist oder Oxentis eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden bekannt wird.In diesen Fällen der Nr. 6 ist Oxentis berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Rücktritt vom Vertrag sofort in Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck den Betrieb des Kunden zu betreten, zweckdienliche Auskünfte über die Vorbehaltsware und evtl. Forderungen aus ihrer Weiterveräußerung zu verlangen sowie Einsicht in die Bücher des Kunden zu nehmen, soweit dies zur Sicherung der Rechte von Oxentis dient. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Übernahme nur dann, wenn Oxentis dies ausdrücklich erklärt.Übersteigt der Wert der Oxentis gegebenen Sicherheiten die Forderungen von Oxentis insgesamt um mehr als 10 %, so ist Oxentis verpflichtet, die überschüssigen Sicherheiten nach billigem Ermessen und eigener Wahl freizugeben.

§ 7 Mängel
Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gilt nur dann als von Oxentis übernommen, wenn Oxentis deren Übernahme ausdrücklich schriftlich erklärt. Sollte ein Vertragsgegen-stand eine etwaig vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweisen, so hat der Kunde die gesetz-lichen Rechte wegen eines Mangels. Eine besondere Garantie, aus der sich darüber hinausgehende Rechte ergeben, wird nicht übernommen. Auch begründet eine Vereinbarung über die Beschaffenheit einer Ware nicht eine strengere Haftung als im Gesetz vorgesehen.Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, schriftlich zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Nichteinhaltung der Rügefrist gilt die Ware als genehmigt. Erhält Oxentis keine Gelegenheit, den gerügten Mangel zu überprüfen oder nimmt der Kunde ohne die Zustimmung von Oxentis Änderungen an der beanstandeten Ware vor, so verliert der Kunde seine Mängelansprüche.Bei nachgewiesenen Mängeln beseitigt Oxentis nach eigener Wahl die Mängel kostenlos oder liefert gegen Rückgabe der beanstandeten Ware kostenfrei Ersatz. Kommt Oxentis diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Frist nach, so hat der Kunde schriftlich eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb der Oxentis ihren Verpflichtungen nachzukommen hat. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde Minderung des Preises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern, bestehen keine Mängelan-sprüche mit Ausnahme von Minderungsansprüchen.Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Übergabe der Ware am jeweiligen Bestimmungsort. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
Oxentis haftet gemäß den vorstehenden und nachfolgenden Haftungsbeschränkungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Oxentis, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzungen, sowie auf Arglist oder Übernahme einer Garantie beruhen.Oxentis haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind (Kardinalpflichten). Oxentis haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.Die in den vorstehenden Sätzen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Oxentis betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Oxentis ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Kalenderjahr ab Ablieferung der Sache oder Erbringung der Leistung unabhängig von einer Kenntnis des Kunden von Schadensursache und/oder Schadensverursacher. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, falls auf Seiten von Oxentis grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt sowie bei einer von Oxentis zu vertretenden Verletzung oder Tötung von Personen oder in sonstigen Fällen, in denen das Gesetz
zwingend längere Fristen vorschreibt.

§ 9 Rechte Dritter/Urheberrechte
Erfolgen Lieferungen nach Plänen, Zeichnungen, Modellen, analytischen Vorgaben oder sonstigen Angaben des Kunden und werden dadurch Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte, verletzt, so ist der Kunde verpflichtet, Oxentis von diesen Ansprüchen auf erste
Anforderung schuldrechtlich freizustellen und verpflichtet sich, Oxentis ggf. eine liquide Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bankbürgschaft zur Verfügung zu
stellen.An Mustern und Vorschlägen behält sich Oxentis sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Gegenstände und/oder Informationen dürfen nur im Zusammenhang mit den von
Oxentis gelieferten Waren verwendet und Dritten nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Oxentis zugänglich gemacht werden.

Alle Bilder und Texte des Online-Shops stehen im geistigen Eigentum von Oxentis. Die Verwendung der Bilder und Texte für kommerzielle Zwecke ist untersagt. Die Verwendung von Auszügen der Bilder und Texte für private Zwecke ist möglich, bedarf aber unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung.

§ 10 Datenschutz
Oxentis sichert zu, die Daten des Kunden ausschließlich zur Bearbeitung seiner Bestellung zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Durch Ihre Bestellung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre personenbezogenen Daten speichern, verarbeiten und nutzen, um Ihre Bestellung bearbeiten und ausführen zu können.

§ 11 Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Northeim soweit nicht gesetzlich ein anderer Erfüllungsort zwingend gilt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Auslegung und diesen AGB ist Northeim, soweit gesetzlich nicht zwingend ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess. Oxentis ist jedoch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Oxentis und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung mit Ausnahme der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes Anwendung.

§ 12 Widerrufsbelehrung für private Endkunden

1. Wenn Sie ein privater Endkunde (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) sind, können Sie Ihre Bestellung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Diese Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail), frühestens jedoch wenn die bestellte Ware bei Ihnen eingeht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Er kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware erklärt werden, und ist zu richten an die

Oxentis GmbH, Bahnhofstr. 9, 37154 Northeim

2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. von uns gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache für uns mit deren Empfang.

§ 13 Sonstiges
Weitere Nebenabreden neben dem schriftlichen Vertrag und diesen AGB bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages oder dieser AGB im übrigen. Die Parteien sind verpflichtet, eine etwaig unwirksame Regelung durch eine Bestimmung zu ersetzen, mit der der beabsichtigte, rechtliche und/oder wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, so sind die etwaigen unwirksamen Regelungen auf ein Maß zurückzuführen, mit dem sie rechtswirksam sind (geltungserhaltende Reduktion unwirksamer Bestimmungen).


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